Chirurgische Eingriffe

Eine weitere Chance offeriert die Operation des betroffenen Gelenkes. Dabei unterscheidet man 3 verschiedene Arten:

  • Gelenkschützende Operation: Ein bestimmter Anteil oder die gesamte entzündlich veränderte Gelenkinnenhaut wird chirurgisch entfernt (Synovektomie).
  • Gelenkersetzende Operation: Gesamter oder anteiliger Gelenkersatz (Totalendoprothese, Teilprothese) von Hüft-, Knie-, Finger- und Schultergelenken.
  • Gelenkversteifende Operation: Künstliche Versteifung des Gelenkes (Arthrodese) durch Entfernen entzündlicher Knochenanteile und Verbinden der gesunden Teile.

Der Zeitpunkt, die Notwendigkeit und die Art jeder Gelenkoperation werden unter Berücksichtigung aller persönlichen Umstände (z. B. Wichtigkeit der Gelenkfunktion im Beruf) für jedes einzelne Gelenk geplant und ausführlich mit dem Betroffenen besprochen. Bei Gelenkersatz und Versteifung gibt es kein Zurück mehr, diese Maßnahmen sollten demnach am Ende des Behandlungskonzeptes eingesetzt werden, wenn andere therapeutische Maßnahmen nicht den entsprechenden Erfolg erzielen.